Offenes MRT für gesetzlich versicherte Patienten
Als Privatpraxis sind wir nicht an eine Ortsvergabe der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden, können die Kosten des MRT aber auch nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dadurch ergeben sich für gesetzlich Versicherte bei den MRT-Kosten einige Besonderheiten.
Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, spielt bei der Behandlung keine Rolle. Wir wollen allen Patienten, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, die bestmögliche Versorgung gewähren.
Sie können bei uns unter diesen Kriterien untersucht werden:
privat versichert
als Selbstzahler
nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungskarte
aber mit Kostenübernahmeerklärung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse! – Damit können Sie als Selbstzahler zu uns kommen und die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
Dafür benötigen Sie individuelle Begründungen Ihrer behandelnden Ärzte, am Besten in Kurzform auf Ihrer Überweisung.
Begründungen für die Erstattung der MRT-Kosten durch die GKV sind beispielsweise:
– Platzangst/Klaustrophobie,
– konventionelles MRT (Tunnel) abgebrochen,
– Sedierung nicht möglich,
– Atemprobleme/Luftnot im Liegen,
– Wirbelsäulenproblematik lässt kein Liegend-MRT zu (Morbus Bechterew)
– Adipositas
Die Begründung können Sie auch mit einer unserer Vorlagen vornehmen. Laden Sie diese einfach herunter, lassen Sie sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausfüllen, stempeln und unterschreiben. Wir ergänzen Ihnen dann den Kostenvoranschlag für Ihre Untersuchung und Sie reichen beides zusammen bei Ihrer Krankenkasse zur Einzelfallentscheidung ein. Mit der Kostenübernahme können Sie dann einen kurzfristigen MRT-Termin bei uns vereinbaren.